Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Umzugsservice Hansen
1. Beauftragung eines anderen Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
2. Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung der Interessen des Absenders seine Verpflichtungen mit der
verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten
Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare
Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach
Vertragsabschluss erweitert wird.
3. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht zu verrechnen.
4. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle, Behörde oder einem Arbeitgeber einen Anspruch
auf Umzugskostenvergütung/-erstattung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige
Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende
Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Eine Kostenübernahme-Bescheinigung ist
spätestens am Tag der Leistung vorzulegen.
5. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie
z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht
für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige
Auswahl.
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme
von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten (auch an EDV) berechtigt.
8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen
zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
9. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm
abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
10. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und
Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter
des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.
11. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand
oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlands-Transporten vor Beendigung der Entladung, bei AuslandsTransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu
bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem aktuellen Wechselkurs zu entrichten.
Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das
Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet
entsprechende Anwendung.
13. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports
(ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
14. Zu- und Abgangszeiten
Wegezeiten zu und von den Be- und Entladen-Stellen sind entgeltpflichtige Arbeitszeiten.
15. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus
anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen
Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich
zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche
Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen bis 120,00 € sind am Tage der erbrachten Leistung in bar zu begleichen. Für
Rechnungsbeträge ab 120,01 € gilt ein Zahlungsziel von 1 Kalenderwoche, in bar oder per
Überweisung. Bei Überweisungen ist das Eingangsdatum maßgebend.
17. Mahnwesen
Sofern ein Kunde mit der Zahlung eines Betrages ab 120,01 € mehr als 1 Woche in Verzug ist, wird
eine Mahnung inkl. 5,-€ Mahngebühren erstellt. Dies wiederholt sich nach weiteren 2 Wochen. Ab
dann wird nach 2 Wochen das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet. Sämtliche hierbei anfallenden
Kosten und Gebühren, sowie auch die Zinsen, trägt der Schuldner.
18. Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.